Wie verhalte ich mich bei einer Corona-Infektion – und wie bei einem Verdacht?

Eine Frau lässt sich auf das Coronavirus testen.
Eine Frau lässt sich auf das Coronavirus testen. © picture alliance/dpa
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Das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, steigt aktuell nicht nur für Ungeimpfte, sondern auch für Geimpfte. Die Pandemie rückt wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. So manche fast alte Fragen werden neu gestellt: Wie erkenne ich überhaupt eine Infektion mit dem Coronavirus? Wann sollte ich mich testen lassen? Und an wen wende ich mich im Ernstfall? Alle Antworten im Überblick.

Was sind Anzeichen einer Corona-Infektion?

Die häufigsten Krankheitssymptome einer Corona-Infektion sind Husten, Fieber und Schnupfen. Nach Angaben des RKI tritt in 42 Prozent der Corona-Fälle in Deutschland Husten auf. Fieber hat etwa ein Viertel (26 Prozent) der Erkrankten, während fast ein Drittel über Schnupfen (31 Prozent) klagt. Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns zeigen sich bei etwa jedem fünften Betroffenen (19 Prozent).

Weitere mögliche Symptome sind:

  • Pneumonie (Lungenentzündung)
  • Halsschmerzen
  • Atemnot
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Appetitlosigkeit / Gewichtsverlust
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Bauchschmerzen
  • Durchfall
  • Konjunktivitis (Entzündung der Bindehaut)
  • Hautausschlag
  • Lymphknotenschwellung
  • Apathie (Unempfindlichkeit äußerlicher Reize) und Somnolenz (quantitative Bewusstseinsstörung)

Haben Geimpfte andere Symptome?

Trotz Impfung können Menschen sich mit dem Coronavirus infizieren. Diese können „entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln“, heißt es vonseiten des RKI. Symptome wie Husten oder Fieber können also milder ausfallen als bei Menschen ohne Corona-Impfung. Eine Studie des King‘s College in London, die in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht wurde, hat die Symptome bei infizierten Geimpften untersucht. Die Forschenden kamen zu dem Schluss: „Fast alle Symptome traten bei infizierten geimpften Personen seltener auf als bei infizierten Ungeimpften. Bei geimpften Teilnehmern war die Wahrscheinlichkeit außerdem größer, dass sie völlig symptomlos waren, insbesondere wenn sie 60 Jahre oder älter waren.“

Was mache ich, wenn ich Symptome habe?

Wenn Sie die Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber bei sich feststellen, sollten Sie zu Hause bleiben und direkte Kontakte einschränken, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Internetseite Infektionsschutz.de. „Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an“, heißt es da. Diese klären Sie über das weitere Vorgehen auf. Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören, weisen Sie im Gespräch unbedingt darauf hin. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige telefonische Absprache in die Hausarztpraxis gehen. Ansonsten besteht die Gefahr, andere bei einer tatsächlichen Corona-Infektion anzustecken. In Notfällen wie akuter Atemnot empfiehlt die BZgA, direkt die Notfallnummer 112 zu wählen.

Wenn bei Ihnen ein PCR-Test durchgeführt wurde, sollten Sie bis zum Vorliegen des Testergebnisses weitere Maßnahmen zum Schutz anderer Personen ergreifen. Das bedeutet: zu Hause bleiben, direkte Kontakte reduzieren und natürlich die AHA+L-Regeln einhalten – also Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.

Wann muss ich mich testen lassen?

Treten bei Ihnen Symptome auf, führt der Arzt oder die Ärztin in der Regel einen Corona-Test durch. Auch bereits Geimpfte und Genesene sollten bei coronatypischen Symptomen getestet werden, empfiehlt die BZgA. In der Regel wird hierfür ein PCR-Test verwendet. Nur im Ausnahmefall wird ein Schnelltest durchgeführt, „zum Beispiel wenn das Ergebnis schnell benötigt wird“, heißt es auf der Internetseite. Das gilt auch für Kontaktpersonen von Infizierten, bei bestätigten Sars-CoV-2-Infektion in bestimmten Einrichtungen und bei der (Wieder-)Aufnahme sowie vor ambulanten Operationen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen.

Wann reicht ein Schnelltest, wann ein PCR-Test?

Um schnellstmöglich eine Corona-Infektion nachweisen zu können, eignen sich Schnelltests. Sie zeigen eine Infektion im Normalfall bei hoher Viruslast und zum Teil auch bei mittlerer Viruslast an. Welche Tests dafür geeignet sind, lesen Sie hier. Aber: Die Schnelltests können oftmals keine niedrige Viruslast nachweisen. Das heißt, es kann vorkommen, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, der Test dies aber aufgrund einer zu geringen Virusmenge nicht anzeigt. Gleichzeitig ist es möglich, dass ein Schnelltest positiv ausfällt, obwohl keine Infektion vorliegt.

Deshalb rät das RKI, nach einem positiven Schnelltestergebnis unbedingt einen PCR-Test durchzuführen, um das Testergebnis zu überprüfen. Der PCR-Test bietet den Vorteil, dass er selbst geringe Viruslast nachweisen kann und insgesamt zuverlässigere Ergebnisse liefert. Laut der nationalen Teststrategie des Bundesgesundheitsministerium ist dieser Test in folgenden Fällen notwendig und für die Betroffenen kostenlos:

  • bei Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen
  • nach einem positiven Ergebnis durch einen Antigen-Schnelltest, Antigen-Selbsttest oder PCR-Pooltest
  • bei Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall (auch ohne Symptome)
  • in Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen, wenn dort Covid-19-Fälle nachgewiesen wurden
  • vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, Pflege- und weiteren medizinischen Einrichtungen sowie vor ambulanten Operationen

Wen rufe ich an, wenn der Schnelltest positiv ist?

Fällt der Schnelltest positiv aus, „stellt dies einen Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 dar“, schreibt die BZgA. Das positive Ergebnis bedeutet jedoch noch keine Diagnose. Es sollte in jedem Fall durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Rufen Sie eine Arztpraxis oder ein Testzentrum an, um einen PCR-Test zu organisieren und das weitere Vorgehen abzusprechen. Bleiben Sie bis zum Testergebnis zu Hause und vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu den Personen Ihres Haushalts.

Was tun, wenn die Corona-Warn-App einen Risiko-Kontakt anzeigt?

Egal, ob Sie Symptome haben oder nicht: Bei persönlichem Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person, sollten Sie ebenfalls zu Hause bleiben und sich direkt telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden, empfiehlt die BZgA. Das gilt auch bei Warnmeldungen durch die Corona-Warn-App. Das Gesundheitsamt wird dann Ihr Infektionsrisiko einschätzen und daraus weitere mögliche Schritte ableiten, beispielsweise einen PCR-Test organisieren.

Geimpfte oder Genesene (28 Tage bis sechs Monate nach der Infektion) müssen derzeit nach Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person nicht in Quarantäne. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie sich mit der Virusvariante Beta (B.1.351), Gamma (P.1) oder Omikron (B.1.1.529) angesteckt haben.

Wie ist der Verlauf und die Dauer einer Corona-Infektion?

„Die Krankheitsverläufe sind häufig unspezifisch, vielfältig und variieren stark“, schreibt die BZgA. Daher gebe es auch keinen typischen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung. Denn Infektionen sind auch ohne Krankheitszeichen, also asymptomatisch, möglich. Im schlimmsten Fall kann es zu schwerwiegenden Verläufen kommen, in denen invasiv beatmet werden muss, oder sogar zum Tod.

Auch Jüngere ohne Vorerkrankungen können von schweren Krankheitsverläufen betroffen sein. Besonders häufig erkranken laut der BZgA jedoch folgende Personen schwer an Covid-19:

  • ältere Personen,
  • Männer,
  • Raucherinnen und Raucher (hierzu gibt es bisher nur eine schwache wissenschaftliche Datenlage),
  • Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht,
  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder auch Krebserkrankungen.
  • Wer nur leicht erkrankt, erholt sich in der Regel innerhalb von zwei Wochen wieder. Schwere Verläufe können jedoch häufig zwei bis drei Monate andauern. Symptome können auch noch Wochen bis Monate nach einer Corona-Erkrankung bleiben oder sogar neu auftreten. Trägt der Körper längerfristige gesundheitliche Folgen von Covid-19 davon, ist von „Long Covid“ oder vom „Post-Covid-Syndrom“ die Rede. Diese Langzeitfolgen können sowohl nach schweren als auch leichten Verläufen auftreten.

Hilft Ibuprofen bei der Corona-Erkrankung?

Tatsächlich kann Ibuprofen oder auch Paracetamol bei Corona-Symptomen wie Glieder- und Kopfschmerzen helfen. Zu Beginn der Pandemie hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch davon abgeraten, Ibuprofen bei einer Corona-Erkrankung ohne ärztliche Absprache einzunehmen. Der Grund: Es gab Berichte, wonach Ibuprofen Covid-19 sogar verschlechtere. Wissenschaftliche Beweise konnten dafür aber nicht gefunden werden. Deshalb nahm die WHO ihre Warnung zurück. Doch auch, wenn durch die Einnahme von Ibuprofen Schmerzen gelindert werden können, sollten Sie sich im Fall einer Erkrankung weiterhin schonen. Was bei einem leichten Krankheitsverlauf hilft, lesen Sie hier.

Wie lange muss ich bei einer Corona-Infektion in Quarantäne?

Wird eine Sars-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, wird die Isolierung behördlich angeordnet. Die Entlassung aus der Quarantäne ist vom Krankheitsverlauf abhängig und richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Bei einer asymptomatischen Corona-Infektion: Entlassung aus der Quarantäne frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers, zusätzlich ist ein Antigentest nötig.
  • Bei leichtem Covid-19-Verlauf: Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit beziehungsweise nachhaltige Besserung der akuten Covid-19-Symptome gemäß ärztlicher Beurteilung; frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, zusätzlich ist ein Antigentest nötig.
  • Bei schwerem Covid-19-Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit): Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit beziehungsweise nachhaltige Besserung der akuten Covid-19-Symptome gemäß ärztlicher Beurteilung; frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, zusätzlich ist ein PCR-Test nötig.
  • Sowohl über die Anordnung als auch die Aufhebung der Quarantäne entscheidet im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt.

Wann ist eine Corona-Impfung nach der Infektion sinnvoll?

Wurde eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PCR-Test nachgewiesen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfdosis sechs Monate nach der Infektion. Durch die zunehmende Impfstoffverfügbarkeit sei diese aber laut dem RKI auch bereits vier Wochen nach dem Ende der Corona-Symptome möglich. Wurde eine Infektion mittels spezifischer Antikörper im Blut bestätigt, soll die Impfung vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.

Diejenigen, die bereits einmal geimpft wurden und sich dann mit dem Coronavirus infiziert haben, sollten die zweite Dosis erst sechs Monate nach der Ende der Symptome beziehungsweise der Diagnose erhalten. Doch auch hier wäre sie bereits vier Wochen nach dem Ende der Symptome grundsätzlich möglich.

Wann ist eine Boosterimpfung für geimpfte Infizierte sinnvoll?

Haben sich Menschen mit dem Coronavirus infiziert und dann eine Impfstoffdosis erhalten, sollen sie sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsdosis bekommen. Wer zuerst gegen Covid-19 geimpft wurde und sich dann infiziert hat, dem empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Boosterimpfung sechs Monate nach der Infektion. Im Einzelfall oder wenn genug Impfstoff da ist, kann schon nach fünf Monaten aufgefrischt werden, so die Stiko.

Der Artikel "Wie verhalte ich mich bei einer Corona-Infektion – und wie bei einem Verdacht?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland