Dortmunder Bibliotheken führen 2G-Regel ein
Nur noch als geimpft oder genesen geltende Personen haben Zutritt in einer weiteren Dortmunder Institution. Nachdem am Mittwoch das Land NRW die 2G-Regelung in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt hat, zog nun auch die Stadt Dortmund hier nach.
Wer die Zentralbibliothek oder die Stadtteilbibliotheken, das Institut für Zeitungsforschung oder das Fritz-Hüser-Institut besuchen will, muss also vollständig geimpft sein oder eine Genesung nachweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren. Das ergibt sich aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, welche seit Mittwoch gilt und bis Mitte Dezember erstmal gelten soll.
Maskenpflicht gilt auch am Platz
Weiter wie bislang gelten in den Einrichtungen die Hygiene- und Abstandsregel nach der Corona-Schutzverordnung. Außerdem muss auch an den Arbeits- und festen Sitzplätzen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Wie die Stadt Dortmund erklärt, können aufgrund der aktuellen Regeln die Leihfristen entliehener Medien über die sonst möglichen Verlängerungszeiträume hinaus telefonisch verlängert werden. Dazu sollen sich Kundinnen und Kunden unter Tel. (0231) 5 02 32 41 melden.