Straßen- und Gehwegsanierung: In drei Fällen müssen Anwohner zahlen
Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind Städte seit Inkrafttreten des ergänzenden Paragrafen 8a seit dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Darin sind alle geplanten Sanierungsmaßnahmen mit einem geplanten Umsetzungsjahr und einer möglichen Beitragspflicht für die Anwohner festgehalten. Der Betriebsausschuss der Stadt Datteln hat diese Auflistung nun in seiner sechsten Sitzung beschlossen und den Weg somit für die Maßnahmen, die bis zum Jahr 2026 aufgelistet wurden, freigemacht.