Volksbank-Kunden droht Kündigung Änderung der AGB muss aktiv zugestimmt werden

Der Volksbank-Schriftzug an einer grauen Beton-Fassade.
Bei den Volksbanken wolle man den Kunden den Wechsel in die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen so angenehm und niederschwellig wie möglich gestalten. Deshalb weise man auch öfter als vorgeschrieben auf die Anpassungen hin. © picture alliance/dpa
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits am 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei bestimmten Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Durch das Urteil erhalten Kunden eine zusätzliche Rechtssicherheit für ihre Geschäftsbeziehung mit ihren Banken. Die Volksbank Datteln erinnert ihre Mitglieder und Kunden erneut an das Urteil und mahnt zur Eile: Eine Zustimmung zu den angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist erforderlich, um die Geschäftsbeziehung weiterführen zu können.

Kündigung bei ausbleibender Zustimmung

Bereits mit einem Anschreiben im April 2022 hatte die Volksbank begonnen, ihre Kunden um Zustimmung für die Anpassungen zu bitten – für das eigene Konto, für ein Gemeinschaftskonto, stellvertretend für das eigene Kind oder als gesetzlicher Vertreter für das Unternehmenskonto. Im November 2022 wurden alle, die sich nicht zurückgemeldet oder noch keine Zustimmung erteilt hatten, erinnert. Im März 2023 erfolgt die zweite Erinnerung. Sollten Kunden auch nach dieser Erinnerung nicht zustimmen, sieht sich die Bank gezwungen, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Bei einer Zustimmung direkt nach der Kündigung kann die Geschäftsbeziehung nur unter Umständen fortgesetzt werden.