Hopp regte vorzeitiges Ende der Kollektivstrafe gegen die BVB-Fans an
Am 21. Februar 2020 um 13.30 Uhr veröffentlichte der Deutsche Fußball-Bund ein Urteil seines Sportgerichts, das hohe Wellen schlug. Im Kern: Kollektivstrafe gegen Borussia Dortmund durch einen Teilausschluss der BVB-Fans für Spiele bei der TSG Hoffenheim. Diese Bestrafung, im Kern das Aus der seit 2018 laufenden Bewährung, vergiftete das Klima zwischen dem Verband und einem Teil der Fans nachhaltig, eine Protestwelle in vielen Arenen der Republik folgte. Hier das Volk, da der Verband. Faktisch hatte das Urteil allerdings kaum Auswirkungen wegen der Geisterspiele allerorten. Und unter anderen Umständen wäre die Partie am Samstag (15.30 Uhr, live bei Sky) womöglich bereits wieder mit Dortmunder Anhängern ausgetragen worden.
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