Rürup
Für das Jahr 2012 dürfen in der Steuererklärung 74 Prozent der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, höchstens jedoch 14.800 Euro für Ledige und 29.600 Euro für Verheiratete. Doch der volle Rürup-Steuerkick winkt nicht immer. So sinkt die steuerliche Attraktivität zum Teil erheblich, wenn zusätzlich bei den Sonderausgaben auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Vorsorgewerk – beispielsweise bei Ärzten oder Rechtsanwälten - zu berücksichtigen sind. Diese Beiträge schmälern dann den Rürup-Bonus.
Beispiel 1: Ein Arzt, der 12.000 Euro in sein Versorgungswerk einzahlt, kann höchstens noch 8.000 Euro an Rürup-Zahlungen beim Finanzamt geltend machen. Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für 2012 bei seiner Rürup-Vorsorge schmilzt damit von 14.800 Euro auf nur noch 5.920 Euro.
Sollte ein Angestellter eine Rürup-Rente mit dem Maximalbeitrag von 20.000 Euro im Jahr abgeschlossen haben, so fließt dieser zwar in voller Höhe in den Vertrag, wird aber steuerlich nicht voll berücksichtigt.
Beispiel 2: Ein Angestellter verdient 60.000 Euro pro Jahr und zahlt davon 19,6 Prozent seines Bruttoeinkommens in die gesetzliche Kasse ein, also 11.760 Euro. Von den 20.000 Euro, die er bei Rürup als Sonderausgaben absetzen könnte, muss er diesen Betrag abziehen. Bleiben knapp 8.240 Euro übrig, die nur noch auf die Rürup-Rente angerechnet werden. Von denen wiederum kann er aktuell 74 Prozent, also ebenfalls nur noch rund 6.000 Euro, absetzen.
Jeder Selbstständige oder Freiberufler, aber auch jeder Arbeiter und Angestellte, dem eine Rürup-Rente als Altersvorsorge plus Steuersparmodell angeboten wird, sollte sich vor Vertragsabschluss genau informieren und für seinen individuellen Fall alles steuerlich durchrechnen lassen.










