Kein schöner Anblick: ein verlassenes Fachwerkhaus auf der Loestraße. Foto: Klaus Wilker
„So lange der Dreck auf dem Privatgrundstück liegt, kann die Stadt nichts machen“, sagt Stadtsprecherin Jennifer Radscheid. „Es sei denn, der Müll stinkt oder gefährdet die Gesundheit anderer. Dann werden wir tätig.“
Was kann die Stadt gegen Hauseigentümer unternehmen, die sich um ihren Besitz nicht mehr kümmern?
Laut § 3 der Bauordnung NRW kann die Stadt nur im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden, wenn von dem Haus zum Beispiel durch herausragende Eisenstangen oder Glasscherben die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. In solch einem Fall verpflichtet die Stadt den Hauseigentümer zu Ordnungsmaßnahmen. Wenn alle Maßnahmen (bis zum Bußgeld) nichts bringen, „lassen wir den Missstand auf Kosten des Hauseigentümers beseitigen“, so die Stadtsprecherin. Wenn es sich nur um optische Missstände handelt, greife das Nachbarschaftsrecht. Eine Möglichkeit sei der Gang zum Schiedsmann, regt Stadtsprecherin Jennifer Radscheid an.








