Erlaubt: Autofahrer dürfen ihren Parkschein auch an andere Verkehrsteilnehmer weitergeben. Foto: Nowaczyk
Wenn meine Parkzeit abgelaufen ist, darf ich dann einen zweiten Parkschein ziehen?
Antwort: Man darf für eine Verlängerung einen zweiten Parkschein ziehen, allerdings nur bis zur zulässigen Höchstparkdauer. Beispiel: Sie parken auf einem Parkplatz mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Sie ziehen einen Parkschein für eine Stunde, aber so richtig geht es im Wartezimmer beim Doktor nicht voran. Dann dürfen Sie einen zweiten Parkschein ziehen. Aber nur für eine weitere Stunde , um die angegebene Höchstparkdauer eben nicht zu überschreiten. Um in den Genuss einer erneuten Höchstparkdauer zu kommen, müssen Sie den Parkplatz komplett verlassen und eine neue Suche starten. Ein Stückchen hin- und herbewegen reicht nicht aus. Das Risiko, dass der Parkplatz nach dem Rausfahren von einem anderen Autofahrer genutzt wird, muss in Kauf genommen werden.
Und wie sieht es mit der Parkscheibe aus? Darf ich die weiterdrehen, um länger auf „meinem“ Parkplatz zu stehen?
Nein. Es ist genau wie beim Parkschein. Es darf immer nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Da der Autofahrer die Parkscheibe bei Ankunft auf den Strich der nächsten halben Stunde einstellt, ist klar ersichtlich, bis wann auf diesem Parkplatz geparkt werden darf. (§ 13 StVO)








