Außerdem habe er unerlaubt eine Pistole bei sich geführt. Wobei: Seine Waffenkarte berechtigte den Angeklagten zum Besitz der Waffe. Allerdings darf er sie nur in Haus und Geschäftsräumen tragen. Jetzt wurde er außerhalb damit erwischt.
"Idiot"
„Idiot“ habe er gesagt, gab der Rentner zu, „aber ich versichere Ihnen eidesstattlich, dass ich ihn nie berührt habe.“ Brechler wollte die drei Zeugen bewusst nicht laden und die Verhandlung abkürzen: „Ich bin nicht interessiert daran, die Sache, in der kein Außenstehender geschädigt wurde, strafrechtlich auseinander zu friemeln. Wenn ich zu meinem Elend nochmal mit Zivilrecht beschäftigt wäre, sähe das anders aus.“
Sein Rat in Richtung Staatsanwaltschaft: „Der Angeklagte hat sich 78 Jahre nichts zuschulden kommen lassen. Ich schätze ihn als recht vermögend ein, deshalb schlage ich vor, dass seine Waffe außergerichtlich eingezogen wird und er 2000 Euro für gemeinnützige Zwecke sowie seine Anwaltskosten zahlt.“
"Albern"
Kurios dann: Die Staatsanwaltschaft hatte einen jungen Referendar geschickt, der sich an die Weisungen seiner Ausbilderin halten musste. Und die war telefonisch nicht erreichbar. Zwar machte der Richter die Nummer des staatsanwaltlichen Notdienstes über Umwege ausfindig, doch auch dort war 20 Minuten lang niemand greifbar. Die Folge: Wegen „Stillstand der Rechtspflege“ vertagte Brechler die Hauptverhandlung. „Das ist albern, aber nicht anders zu lösen.“








